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Für Beihilfeberechtigte

Für Sie gilt die Beihilfeordnung für Psychotherapie. Die Kostenübernahme für tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie ist hiernach möglich.

Vor Aufnahme der Psychotherapie stellen Patientin und Therapeutin gemeinsam einen Antrag für die Kostenübernahme.

Die Abrechnung erfolgt entsprechend der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP), 2,8-facher Satz. Sie erhalten von mir eine Rechnung, die Sie dann bei Ihrer Krankenkasse zur Kostenerstattung einreichen, wobei Beihilfe und Krankenkasse i. d. R. den 2,3-fachen Satz erstatten.

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