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Für Privatversicherte

Bei den privaten Krankenversicherungen sind die Regelungen für die Kostenübernahme und für das Stundenkontingent sehr unterschiedlich. Während manche Kassen pauschal 20-30 Sitzungen/Jahr bewilligen, fordern andere Kassen einen ausführlichen Bericht bei der Antragsstellung ähnlich wie die Gesetzlichen Krankenversicherungen, bevor sie ein bestimmtes Stundenkontingent erstatten. Günstig ist es, wenn Sie die Bedingungen Ihrer Krankenkasse vor Beginn des Erstgesprächs klären, da dies die weitere Planung erleichtert.

Die Abrechnung erfolgt entsprechend der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP), 2,8-facher Satz. Sie erhalten von mir eine Rechnung, die Sie dann bei Ihrer Krankenkasse zur Kostenerstattung einreichen, wobei Beihilfe und Krankenkasse i. d. R. den 2,3-fachen Satz erstatten.

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