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Für gesetzlich Versicherte

Wenn Sie gesetzlich versichert sind, haben Sie einen Anspruch auf eine Psychotherapie durch Ihre Krankenkasse, wenn die Indikation für Psychotherapie vorliegt.

Während einer oder mehrerer Probesitzungen (sog. Probatorischen Sitzungen) besprechen wir Ihr Anliegen und Ihre Ziele. Hierbei haben Sie die Möglichkeit, mich und meine Arbeitsweise kennenzulernen und sich einen Eindruck darüber zu bilden, ob Sie sich eine Zusammenarbeit mit mir vorstellen können.

AOK-Facharztprogramm- und DAK-Versicherte

Sie haben die Möglichkeit, i.d.R. kurzfristig ohne Antragsstellung eine Psychotherapie durchführen zu können. Seitens der Kasse besteht auch keine beschränkte Sitzungsanzahl. Allerdings ist erfahrungsgemäß eine ungefähre Festlegung der Therapiedauer für den therapeutischen Prozess sinnvoll.

Für Versicherte anderer gesetzlichen Krankenkassen

Nach den probatorischen Sitzungen erfolgt ein Antrag auf Bewilligung der Kostenübernahme für eine Kurz- oder Langzeittherapie durch die Krankenkassen.

Eine Kurzzeittherapie umfasst 25 Sitzungen, eine Langzeittherapie 50 Sitzungen (eine Verlängerung auf 80 Sitzungen ist u.U. möglich). Insgesamt ist mit einer Behandlungsdauer von ca. 1-2 Jahren zu rechnen. Sind die Therapieziele zu einem früheren Zeitpunkt erreicht, kann die psychotherapeutische Zusammenarbeit jederzeit beendet werden.

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